Anlage V aus der Buchhaltung vorbereiten

Je Objekt die Zeilen der Anlage V mit Betrag und Kennzahl, fertig zum Abtippen in ELSTER.

6 MinutenAktualisiert am

Überblick

Die Seite Anlage V öffnest du in der Seitenleiste unter Steuern. Sie ordnet deine bezahlten Buchungen eines Steuerjahres den Zeilen des amtlichen Vordrucks zu. Jedes Objekt bekommt eine eigene Anlage V mit laufender Nummer.

  • Maßgeblich ist das Zahlungsdatum. Mieten, die bis zu zehn Tage um den Jahreswechsel fällig und bezahlt sind, zählen zum Jahr ihrer Fälligkeit.
  • Kaltmieten von Wohnungen stehen in Zeile 13 und 14, die Summe in Zeile 15. Gewerbe steht in Zeile 16 bis 18, Garagen und Stellplätze in Zeile 26.
  • Umgelegte Nebenkosten stehen in Zeile 20, Nachzahlungen und Erstattungen aus Abrechnungen in Zeile 21.
  • AfA, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand haben eigene Zeilen und zählen in der Summe der Werbungskosten in Zeile 83 genau einmal.
  • Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung steht die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 27 und die an das Finanzamt gezahlte in Zeile 79.

Objekt wählen und Zeilen abtippen

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    Steuerjahr wählen

    Oben rechts stellst du das Steuerjahr ein. Voreingestellt ist das Vorjahr. Hast du Steuersubjekte angelegt, wählst du daneben, für wen die Anlage gilt, oder Alle Objekte.

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    Objekt wählen

    Links stehen alle Objekte mit Buchungen im Jahr, jeweils mit Überschuss oder Verlust. Darunter siehst du die Summe aller Objekte.

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    Zeilen übertragen

    Im Reiter Zeilen steht jede belegte Zeile mit Kennzahl und Formularwert in vollen Euro. Mit dem Kopierknopf übernimmst du den Wert ohne Tausenderpunkt. Ein Klick auf die Zeile zeigt die Buchungen dahinter.

Einnahmen sind abgerundet, Werbungskosten aufgerundet, beides zu deinen Gunsten. Mit Leere Zeilen zeigen blendest du auch die Zeilen ohne Betrag ein. Im Reiter Objektangaben stehen Lage, Kaufdatum und Wohnfläche für den Kopf der Anlage.

Hinweise und was nicht enthalten ist

Der Reiter Hinweise nennt, was du vor der Abgabe prüfen solltest. Über Zur Zeile springst du an die betroffene Stelle.

  • Eine Buchung hat keine Kategorie. Sie ist nicht enthalten, bis du sie zuordnest.
  • Eine Buchung ist als Kreditrate gebucht. Zins und Tilgung sind darin gemischt, deshalb fehlt sie in den Schuldzinsen. Teile sie in Kreditzinsen und Kredittilgung auf.
  • Eine eigene Kategorie hat keine feste Zeile und steht unter den sonstigen Einnahmen oder Kosten.
  • In den ersten drei Jahren nach dem Kauf zählt RentalOne den Erhaltungsaufwand gegen die Grenze von 15 % des Gebäudewerts. Darüber gelten die Kosten als anschaffungsnah und laufen über die AfA.
  • Für ein Objekt sind Werbungskosten, aber keine Mieteinnahmen gebucht.

Unter Nicht enthalten stehen Buchungen, die steuerlich weder Einnahme noch Werbungskosten sind: Tilgung, Kautionen, Anschaffungskosten, Erhaltungsrücklage und Privatentnahmen.

Zeilennummern je Steuerjahr

Die Zeilen folgen dem Vordruck des gewählten Jahres. Ist der Vordruck für ein Jahr noch nicht hinterlegt, nutzt RentalOne den letzten bekannten und sagt das auf der Seite.

Exportieren und Verlauf

Mit PDF exportieren oder CSV exportieren erstellst du die Datei für das gewählte Objekt, über die Knöpfe unter der Objektliste für alle Objekte in einer Datei. Die Datei wird sofort heruntergeladen und im Reiter Verlauf abgelegt.

  • Das PDF enthält je Objekt ein Blatt mit Kopfangaben und Zeilen, dazu die Hinweise und alle Buchungen.
  • Die CSV enthält alle Zeilen aller Objekte mit Formularwert und gebuchtem Betrag, getrennt durch Semikolon.
  • Im Verlauf steht bei jedem Export, ob der heutige Stand davon abweicht. So siehst du, ob sich seit der Abgabe Buchungen geändert haben.

Die Einnahmen und Ausgaben nach Kostenkategorie liefert die Einnahmenüberschussrechnung, die Buchungen für die Kanzlei der DATEV-Export.

Häufige Fragen

Meist sind sie als Kreditrate gebucht. Nur Buchungen in der Kategorie Kreditzinsen zählen als Schuldzinsen. Die Hinweise nennen jede betroffene Rate.

Nein. Sie bereitet deine Zahlen nach den Zeilen der Anlage V auf. Ob Kosten sofort absetzbar sind oder verteilt werden, klärst du mit deiner Steuerberatung.