Wohnungsgeberbestätigung erstellen
Die Bestätigung für die Meldebehörde in fünf Schritten.
Wozu die Bestätigung dient
Wer in eine Wohnung zieht, braucht für die Anmeldung bei der Meldebehörde eine Bestätigung des Wohnungsgebers. Die Vorlage hat einen festen Wortlaut, du füllst nur die Angaben aus. Du findest sie auf der Seite Dokument erstellen unter Formulare.
Schritt für Schritt
- 1Einheit
Wähle die Einheit und das Erstellungsdatum.
- 2Wohnungsgeber
Der Wohnungsgeber stellt die Bestätigung aus. Name und Anschrift sind aus dem Eigentümer der Einheit vorbelegt, sonst aus deinem Profil.
- 3Mieter
Wähle das Mietverhältnis. Die Mieter werden übernommen, mindestens einer ist Pflicht.
- 4Einzug und Personen
Trage das Einzugsdatum ein und unter Zusatzangaben auf Wunsch zum Beispiel Stockwerk oder Wohnungsnummer. Darunter folgen Eigentümer und Personen, siehe unten.
- 5Vorschau
Prüfe das Dokument und lege es mit Speichern unter Dokumente ab.
Eigentümer angeben
Der Schalter Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung ist eingeschaltet. Schreibst du die Bestätigung als Verwaltung oder Hauptmieter für einen anderen Eigentümer, schalte ihn aus und trage den Name des Eigentümers ein. Das Feld ist dann Pflicht.
Eingezogene Personen
Wer einzieht, muss namentlich genannt werden. Mindestens eine Person ist Pflicht.
- Aus Mietern übernehmen setzt die Namen aus dem Schritt Mieter ein. Namen, die schon in der Liste stehen, kommen nicht doppelt hinein.
- Mit Person hinzufügen ergänzt du weitere Personen, etwa Kinder oder Mitbewohner, die nicht im Mietvertrag stehen.
- Über das Papierkorbsymbol neben einem Namen entfernst du die Person wieder.
Häufige Fragen
Ja. Beim Übergabeprotokoll mit der Art Einzug wählst du sie unter Anlagen. Sie wird aus den Mietern und dem Übergabedatum gebildet und liegt in derselben Datei. Mehr dazu unter [Übergabeprotokoll erstellen](/hilfe/dokumente/uebergabeprotokoll-erstellen).
Ob der Wohnungsgeber Eigentümer ist, den Namen des Eigentümers und die Zusatzangaben. Einheit, Mieter und Personen bleiben beim Anwenden stehen.