Wir verwalten für Sie

SEV-Verwaltung. Ihre Wohnung, unsere Sache.

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um Dach, Treppenhaus und Fassade. Alles, was Ihre vermietete Wohnung betrifft, bleibt an Ihnen hängen. Genau diese Lücke schließen wir, als Sondereigentumsverwaltung ausschließlich in Ihrem Interesse.

Eigentumswohnung mit Wohnraum

Was in der Verwaltung enthalten ist.

Der Umfang ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern wird im Vertrag festgelegt. Das hier ist unser Standard, erweitern oder kürzen lässt sich jede Position.

Fester Ansprechpartner

Für Sie und für Ihren Mieter, mit Durchwahl statt Ticketnummer.

Mietverhältnis

Vertragsabschluss, Anpassungen, Kündigung und Fristen im Blick.

Mieteingangskontrolle

Zahlungen laufend abgeglichen, Rückstände früh angesprochen.

Mahnwesen

Erinnerung, Mahnung und Übergabe an den Anwalt nach klarer Stufenfolge.

Nebenkostenabrechnung

Ihre Mieterabrechnung auf Basis der WEG-Abrechnung, fristgerecht.

Neuvermietung

Exposé, Besichtigung, Bewerberprüfung und Mietvertrag auf Wunsch komplett.

Wohnungsübergabe

Abnahme und Übergabe mit Protokoll, Fotos und Zählerständen.

Kautionsverwaltung

Getrennt angelegt und bei Auszug korrekt abgerechnet.

Instandhaltung im Sondereigentum

Von der Therme bis zum Bodenbelag, mit geprüften Betrieben.

Schnittstelle zur WEG

Wir vertreten Sie gegenüber der WEG-Verwaltung und auf Wunsch per Vollmacht in der Versammlung.

Versicherungsfälle

Schäden werden gemeldet, dokumentiert und bis zur Regulierung begleitet.

Eigentümer-Portal

Mieten, Belege und Vorgänge jederzeit einsehbar.

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Angebot anfragen
Übernahme

In vier Schritten sind Sie raus aus dem Tagesgeschäft.

01

Wohnung und Angebot

Adresse, Größe und der aktuelle Mietvertrag genügen. Sie erhalten ein Angebot je Monat, ohne versteckte Positionen.

02

Vertrag und Vollmacht

Wir legen fest, was wir allein entscheiden und wofür wir Sie fragen. Dazu die Vollmacht, damit die WEG-Verwaltung mit uns sprechen darf.

03

Mieter und Unterlagen

Ihr Mieter erfährt schriftlich, wer künftig zuständig ist. Mietvertrag, Kaution und Zählerstände übernehmen wir geprüft.

04

Laufender Betrieb

Miete kommt, Meldungen laufen über uns, die Abrechnung folgt nach der WEG-Abrechnung. Sie schauen ins Portal, wenn Sie mögen.

Häufige Fragen zur SEV.
Kurz beantwortet.

Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft beauftragt und betreut das Gemeinschaftseigentum. Die Sondereigentumsverwaltung beauftragen Sie allein für Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis, sie vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Beide Rollen schließen sich nicht aus. Mieterkommunikation, Mieteingang, Abrechnung und Instandhaltung innerhalb der Wohnung darf die WEG-Verwaltung gar nicht übernehmen, das ist Ihre Sache oder die Ihrer SEV.

Üblich ist ein monatlicher Betrag je Einheit; die Höhe hängt von Leistungsumfang, Lage und Zustand ab. Neuvermietung wird separat vereinbart.

Ja. Wir arbeiten mit der bestehenden WEG-Verwaltung zusammen und benötigen dafür nur Ihre Vollmacht.

Auch bei einer einzelnen vermieteten Wohnung, gerade dann, wenn Sie nicht am Ort wohnen. Bei mehreren Einheiten im selben Haus prüfen wir, ob die Miet-Verwaltung günstiger ist.

Wo liegt Ihre Wohnung?
Alles Weitere klären wir.

Adresse, Wohnfläche und der laufende Mietvertrag genügen für ein Angebot.

SEV-Verwaltung