Abschreibung (AfA) an der Einheit erfassen
Gebäudeanteil und Satz eintragen, den Rest rechnet RentalOne.
Was abgeschrieben wird
Abschreibbar ist nur der Gebäudeanteil am Kaufpreis, der Boden nicht. RentalOne rechnet linear: Aus dem Gebäudewert und dem Abschreibungssatz entstehen die jährliche und die monatliche AfA. Im Regelfall liegt der Satz bei 2 Prozent pro Jahr.
Abschreibung hinzufügen
- 1Reiter Finanzen öffnen
Öffne die Einheit und wechsle in den Reiter Finanzen. In der Karte Abschreibung klickst du auf Abschreibung hinzufügen und wählst die Einheit aus. Bei Einheiten in einem Mehrfamilienhaus fehlt diese Karte, dort nutzt du die Seite Abschreibungen.
- 2Gesamtpreis eintragen
Unter Gesamtpreis gibst du Kaufpreis und Nebenkosten zusammen an. Hast du beides an der Einheit hinterlegt, ist das Feld schon vorbelegt.
- 3Gebäudeanteil festlegen
Trage den Gebäudeanteil in Prozent ein, als Schätzung, wenn keine genaue Aufteilung vorliegt. Hast du eine Kaufpreisaufteilung, wechsle zu Absoluten Wert eingeben und trage Boden, Gebäude und Nebengebäude als Beträge ein. Pflicht ist dann nur Gebäude.
- 4Satz und Beginn
Gib den Abschreibungssatz (%) und das Anfangsdatum ein. Das Anfangsdatum ist mit dem Kaufdatum der Einheit vorbelegt, sonst mit dem heutigen Monat, und wird automatisch auf den Ersten des Monats gesetzt. Mit Erstellen speicherst du die Abschreibung.
Legst du genau eine Einheit an, enthält der Assistent den Schritt Abschreibung. Mit Abschreibung erfassen trägst du die Werte dort gleich mit ein.
Werte und Verlauf
Die Karte Abschreibung zeigt danach Gebäudewert, Jährliche AfA, Monatliche AfA und den Abschreibungssatz. Das Diagramm Lineare Abschreibung zeigt, wie der Restbuchwert über die Jahre sinkt.
Abschreibung ändern oder löschen
Klicke in der Karte auf Diagramm anzeigen. In den Abschreibungsdetails findest du Bearbeiten und Löschen. Eine gelöschte Abschreibung wird dauerhaft entfernt.
Alle Abschreibungen im Überblick
Auf der Seite Abschreibungen siehst du die Abschreibungen aller Einheiten und Objekte. Du suchst nach Einheit, Eigentümer oder Betrag und legst über Hinzufügen auch dort neue an, auch für ein Ganzes Objekt.
Häufige Fragen
Nein. Jede Einheit hat höchstens eine Abschreibung. Auf der Seite Abschreibungen stehen beim Anlegen nur Einheiten ohne Abschreibung zur Auswahl.
Der Regelfall sind 2 Prozent pro Jahr. Ob für dein Gebäude ein anderer Satz gilt, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Grund und Boden nutzen sich nicht ab und sind deshalb nicht abschreibbar. Nur Gebäude und Nebengebäude gehen in den Gebäudewert ein.