RatgeberNebenkosten

Nachzahlung bei den Nebenkosten: Rechte und Fristen

Eine Nebenkosten-Nachzahlung wird in der Regel 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Abrechnung fällig. Der Mieter kann sie zahlen, bei Zweifeln aber vorher die Abrechnung prüfen und Einwendungen erheben. Hat der Vermieter die Zwölf-Monats-Frist verpasst, entfällt die Nachforderung ganz.

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Die Jahresabrechnung kommt, und unten steht ein Nachzahlungsbetrag. Für Mieter ist das ärgerlich, für Vermieter manchmal heikel durchzusetzen. Es hilft, die Fristen und Spielräume zu kennen, bevor man zahlt oder mahnt.

Wann ist die Nachzahlung fällig?

Die Nachzahlung wird fällig, sobald dem Mieter eine formell korrekte, prüfbare Abrechnung zugegangen ist. Üblich sind 30 Tage Zahlungsziel. Ist die Abrechnung fehlerhaft oder unvollständig, läuft die Frist nicht an.

Wann muss man nicht nachzahlen?

Entscheidend ist die Abrechnungsfrist. Hat der Vermieter nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Zeitraums abgerechnet, entfällt die Nachforderung, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Mehr dazu unter Nebenkostenabrechnung Frist.

Was tun bei einer hohen Nachzahlung?

  • Die Abrechnung zuerst prüfen (siehe Nebenkostenabrechnung prüfen).
  • Bei Fehlern schriftlich Einwendungen erheben.
  • Ist alles korrekt, lässt sich oft eine Ratenzahlung vereinbaren.
  • Vorauszahlungen für die Zukunft anpassen, damit sich die Lücke nicht wiederholt.

Eine zu hohe Nachzahlung ist oft ein Zeichen für zu niedrige Vorauszahlungen. Vermieter können die Höhe nach einer Abrechnung anpassen. Mit der Vermieter-Software von RentalOne sieht man Soll und Ist der Vorauszahlungen laufend und steuert früh nach.

Häufige Fragen.

In der Regel 30 Tage nach Zugang einer korrekten, prüfbaren Abrechnung.

Nein. Nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist entfällt die Nachforderung, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Einen Anspruch gibt es nicht, in der Praxis lassen sich Raten aber oft vereinbaren.

Ja, nach einer Abrechnung darf er die Vorauszahlungen angemessen anpassen.

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