Hausgeldabrechnung: Der Überblick für Eigentümer

Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung der WEG über die tatsächlichen Kosten des Gemeinschaftseigentums. Sie stellt die gezahlten Hausgeldvorschüsse den realen Ausgaben gegenüber und weist für jeden Eigentümer eine Nachzahlung oder ein Guthaben aus. Der Verwalter legt sie der Eigentümerversammlung vor.

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Hausgeld zahlt jeder Wohnungseigentümer monatlich. Einmal im Jahr wird abgerechnet, was davon wofür ausgegeben wurde. Diese Hausgeldabrechnung ist für viele undurchsichtig. Hier steht, was drin steht und worauf man achtet.

Was ist die Hausgeldabrechnung?

Sie vergleicht Soll und Ist. Auf der einen Seite die Vorschüsse, die jeder Eigentümer laut Wirtschaftsplan gezahlt hat. Auf der anderen die tatsächlichen Ausgaben der Gemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum. Die Differenz ist die Abrechnungsspitze, also Nachzahlung oder Guthaben.

Umlagefähig oder nicht?

Für vermietende Eigentümer ist eine Unterscheidung wichtig: Nicht alles aus der Hausgeldabrechnung darf auf den eigenen Mieter weitergegeben werden. Umlagefähig sind die laufenden Betriebskosten, nicht aber Verwaltungskosten oder die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Welche Posten das im Detail sind, steht unter umlagefähige Nebenkosten.

Fristen und Prüfung

Die Abrechnung wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt und von der Versammlung beschlossen. Wer sie prüft, schaut auf Verteilerschlüssel, Rücklagenentwicklung und Kontostände. Für SEV-Eigentümer, die ihre Wohnung als Kapitalanlage halten, übernimmt die SEV-Verwaltung von RentalOne genau diese Prüfung und die Weitergabe an den Mieter.

Häufige Fragen.

Hausgeld zahlt der Eigentümer an die WEG. Nebenkosten legt der vermietende Eigentümer auf seinen Mieter um, aber nur die umlagefähigen Teile.

Nein. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage darf nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Der WEG-Verwalter, zur Vorlage bei der Eigentümerversammlung.

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres; die Versammlung beschließt über sie.

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