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WEG-Verwaltung: Diese Aufgaben hat der Verwalter
Eine WEG-Verwaltung führt das Gemeinschaftseigentum: Sie stellt den Wirtschaftsplan auf, erstellt die Jahresabrechnung, setzt Beschlüsse der Eigentümerversammlung um, organisiert Erhaltung und Reparaturen und verwaltet die gemeinschaftlichen Konten. Die Aufgaben ergeben sich aus dem WEG-Gesetz, vor allem aus § 27 WEG.
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt Hausgeld und erwartet dafür eine ordentliche Verwaltung. Doch was genau schuldet die WEG-Verwaltung eigentlich? Das WEG-Gesetz gibt den Rahmen vor. Dieser Überblick fasst die Kernaufgaben zusammen.
Die Kernaufgaben im Überblick
- Wirtschaftsplan aufstellen und die Hausgeldvorschüsse festlegen
- Jahresabrechnung erstellen und der Versammlung vorlegen
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung vorbereiten und umsetzen
- Erhaltung organisieren, also Wartung, Reparatur und Sanierung des Gemeinschaftseigentums
- Konten der Gemeinschaft führen und Zahlungen abwickeln
- Kommunikation mit Eigentümern, Dienstleistern und Behörden
Was hat sich durch die WEG-Reform geändert?
Seit der Reform (WEMoG, in Kraft seit Dezember 2020) hat der Verwalter erweiterte Befugnisse für Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung. Gleichzeitig können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter mit Sachkundenachweis verlangen (§ 26a WEG). Die Rücklage heißt jetzt Erhaltungsrücklage.
Verwaltung selbst machen oder abgeben?
Kleine Gemeinschaften verwalten sich manchmal selbst. Sobald es um Beschlüsse, Abrechnung und Handwerker geht, wird es schnell komplex. RentalOne übernimmt die WEG-Verwaltung in Südwestdeutschland mit festem Ansprechpartner und einem Portal, in dem Beschlüsse und Belege einsehbar sind.
Häufige Fragen.
Sie führt das Gemeinschaftseigentum: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlüsse, Erhaltung und Kontoführung.
Eine Gemeinschaft kann sich selbst verwalten, muss aber ordnungsgemäß verwalten. Ab einer gewissen Größe ist ein professioneller Verwalter üblich.
Ein Verwalter mit Sachkundenachweis nach § 26a WEG. Eigentümer können ihn verlangen.
Die Kosten tragen die Eigentümer über das Hausgeld.
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