WEG-Verwalter wechseln: So läuft es ab

Eine WEG wechselt den Verwalter durch Beschluss in der Eigentümerversammlung. Seit der WEG-Reform kann der Verwalter jederzeit abberufen werden; der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Anschließend übergibt der alte Verwalter alle Unterlagen und Konten an den neuen.

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Unzufrieden mit der Hausverwaltung? Eine WEG ist dem Verwalter nicht ausgeliefert. Der Wechsel folgt einem klaren Ablauf, wenn die Mehrheit ihn trägt. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte und die Fristen.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Beschluss vorbereiten: Den Punkt „Abberufung und Neubestellung“ auf die Tagesordnung setzen.
  2. Abberufung beschließen: Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Seit der Reform ist der Verwalter jederzeit abberufbar.
  3. Neuen Verwalter bestellen: Idealerweise in derselben Versammlung, mit Angeboten zum Vergleich.
  4. Übergabe: Der alte Verwalter gibt Unterlagen, Konten und Schlüssel heraus.

Was gilt für den Verwaltervertrag?

Abberufung und Vertrag sind zwei Dinge. Der Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, auch wenn er länger laufen würde. So verhindert das Gesetz, dass eine Gemeinschaft an einen unerwünschten Verwalter gebunden bleibt.

Reibungslose Übergabe

Der häufigste Streitpunkt ist die Herausgabe der Unterlagen. Ein neuer Verwalter, der die Übernahme strukturiert angeht, spart der Gemeinschaft Monate. RentalOne übernimmt WEG-Mandate in Südwestdeutschland und regelt die Übergabe vom Vorverwalter nach festem Plan.

Häufige Fragen.

Durch Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit.

Ja, seit der WEG-Reform ist der Verwalter jederzeit abberufbar.

Spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Der alte Verwalter ist zur Herausgabe verpflichtet; der neue Verwalter organisiert die Übernahme.

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