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Eigentümerversammlung: Ablauf und Regeln
Die Eigentümerversammlung ist das Entscheidungsorgan der WEG. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt, die Einladung muss mindestens drei Wochen vorher zugehen. Seit der WEG-Reform ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Beschlüsse fallen meist mit einfacher Mehrheit.
Einmal im Jahr kommt die WEG zusammen und entscheidet über Geld, Reparaturen und Regeln. Wer die Abläufe kennt, kann seine Interessen besser vertreten. Dieser Ratgeber erklärt Einladung, Beschlussfähigkeit und Mehrheiten.
Einladung und Frist
Der Verwalter lädt schriftlich ein. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor dem Termin zugehen und die Tagesordnung enthalten. Diese Frist hat die WEG-Reform von zwei auf drei Wochen verlängert, damit Eigentümer sich vorbereiten können.
Beschlussfähigkeit
Früher musste die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sein. Das ist vorbei. Seit der Reform ist die Versammlung beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer erscheinen. Das verhindert Wiederholungsversammlungen wegen zu geringer Beteiligung.
Welche Mehrheiten gelten?
Die meisten Beschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für bauliche Veränderungen gelten teils andere Regeln, je nachdem, wer profitiert und wer zahlt.
Die Vorbereitung einer Versammlung ist Arbeit: Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Protokoll. RentalOne übernimmt das im Rahmen der WEG-Verwaltung und macht Beschlüsse im Portal nachvollziehbar.
Häufige Fragen.
Mindestens einmal im Jahr.
Mindestens drei Wochen vor dem Termin, mit Tagesordnung.
Seit der WEG-Reform unabhängig von der Zahl der anwesenden Eigentümer.
In der Regel die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
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