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Werbungskosten bei Vermietung: Das ist absetzbar

Werbungskosten bei der Vermietung sind alle Ausgaben, die mit der Vermietung zusammenhängen und den steuerpflichtigen Ertrag mindern. Dazu zählen die AfA, Schuldzinsen aus der Finanzierung, Verwaltungskosten, Instandhaltung, Versicherungen und nicht umgelegte Nebenkosten. Sie werden in der Anlage V von den Einnahmen abgezogen.

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Jeder Euro Werbungskosten senkt die Steuerlast. Trotzdem lassen viele Vermieter Kosten liegen, weil sie sie nicht auf dem Schirm haben. Dieser Ratgeber sammelt die wichtigsten Positionen, die sich absetzen lassen.

Die wichtigsten Werbungskosten

  • AfA: die jährliche Abschreibung des Gebäudes (siehe AfA Immobilie)
  • Schuldzinsen aus dem Immobilienkredit (nicht die Tilgung)
  • Verwaltungskosten, auch die einer beauftragten Hausverwaltung
  • Instandhaltung und Reparaturen am vermieteten Objekt
  • Versicherungen wie Gebäude- und Haftpflichtversicherung
  • Nicht umgelegte Nebenkosten und Leerstandskosten
  • Fahrtkosten zum Objekt und Kontoführungspauschale

Sofort absetzen oder verteilen?

Die meisten Kosten sind im Jahr der Zahlung absetzbar. Größere Maßnahmen können anders behandelt werden: Erhaltungsaufwand lässt sich unter Umständen auf mehrere Jahre verteilen, während Herstellungskosten über die AfA laufen. Die Abgrenzung ist heikel und gehört in die Hände eines Steuerberaters.

Ordnung zahlt sich aus

Wer Belege über das Jahr sammelt, findet am Ende mehr absetzbare Kosten. Die Vermieter-Software von RentalOne ordnet Ausgaben dem Objekt zu und exportiert sie für die Anlage V.

Häufige Fragen.

Alle Ausgaben rund um die Vermietung, die den steuerpflichtigen Ertrag mindern.

Nein. Nur die Schuldzinsen sind Werbungskosten, die Tilgung nicht.

Ja. Erhaltungsaufwand ist absetzbar, teils sofort, teils verteilt über mehrere Jahre.

In der Anlage V der Einkommensteuererklärung.

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