RatgeberRecht

Indexmiete: Kopplung an die Inflation erklärt

Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt (§ 557b BGB). Steigt der Index, kann der Vermieter die Miete entsprechend anheben. Zwischen zwei Anpassungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und die Anpassung muss in Textform mit Angabe der Änderung erfolgen.

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Statt über Vergleichsmieten zu streiten, koppeln viele Vermieter die Miete an die Inflation. Das ist die Indexmiete. Sie ist planbar, hat aber eigene Regeln. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Anpassung funktioniert.

Was ist eine Indexmiete?

Bei der Indexmiete vereinbaren Vermieter und Mieter im Vertrag, dass sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland richtet. Steigt der Index, darf die Miete im gleichen Verhältnis steigen. Die Vergleichsmiete spielt dann keine Rolle mehr.

Wie oft darf angepasst werden?

Zwischen zwei Anpassungen müssen mindestens zwölf Monate liegen. Die Erhöhung erfolgt in Textform und muss die Änderung des Index sowie die neue Miete nachvollziehbar ausweisen. Die Kappungsgrenze aus dem Vergleichsmietenverfahren gilt hier nicht.

Vorteile und Grenzen

Die Indexmiete ist für beide Seiten kalkulierbar. Der Vermieter braucht keine Vergleichsmieten, der Mieter weiß, woran die Miete hängt. In Phasen hoher Inflation steigt sie allerdings schneller. Den konkreten Betrag rechnet der Indexmiete-Rechner aus. Wer stattdessen über die Vergleichsmiete erhöhen will, findet die Regeln unter Mieterhöhung.

Häufige Fragen.

Eine Miete, die vertraglich an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist (§ 557b BGB).

Höchstens einmal pro Jahr; zwischen zwei Anpassungen liegen mindestens zwölf Monate.

Nein. Die Kappungsgrenze aus dem Vergleichsmietenverfahren greift bei der Indexmiete nicht.

In Textform, mit Angabe der Indexänderung und der neuen Miete.

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